Eine Förderung ist grundsätzlich ab Pflegegeldstufe 3 möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Bei zwei selbständigen Betreuungskräften sind bis zu 800 Euro monatlich, bei zwei unselbständigen Kräften bis zu 1.600 Euro monatlich vorgesehen.
Förderung und Voraussetzungen
Die Förderung des Sozialministeriumservice unterstützt legale Betreuungsverhältnisse im Sinn des Hausbetreuungsgesetzes. Neben mindestens Pflegegeldstufe 3 gelten Einkommens- und Qualitätsvoraussetzungen.
- Bis zu 400 Euro je selbständiger Betreuungskraft, maximal 800 Euro monatlich bei zwei Kräften
- Bis zu 800 Euro je unselbständiger Betreuungskraft, maximal 1.600 Euro monatlich bei zwei Kräften
- Bedarf einer bis zu 24 Stunden dauernden Betreuung
- Einhaltung der rechtlichen und qualitativen Anforderungen
Agenturen nicht nur nach Preis vergleichen
Fragen Sie nach Auswahl, Qualifikationsnachweisen, Sprachkenntnissen, Vertretung, Beschwerdeweg und Erreichbarkeit. Lassen Sie Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag und laufende Kosten getrennt ausweisen.
- Wer ist Vertragspartner?
- Welche Leistungen sind im Honorar enthalten?
- Wie funktioniert ein Wechsel?
- Wer unterstützt bei Anmeldung und Förderung?
- Wie werden Konflikte oder Ausfälle gelöst?
Betreuung ist nicht automatisch Pflege
Klären Sie genau, welche Tätigkeiten zulässig, vereinbart und fachlich verantwortbar sind. Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten können Delegation, Anleitung und Dokumentation erfordern.
Wichtig
Beträge und Voraussetzungen können sich ändern. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die aktuelle Förderinformation des Sozialministeriumservice.
