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Betreuung zu Hause

24-Stunden-Betreuung: Förderung und Auswahl 2026

Voraussetzungen, Förderhöhe und Qualitätsfragen zur 24-Stunden-Betreuung in Österreich – aktuell für 2026.

Kurzantwort

Eine Förderung ist grundsätzlich ab Pflegegeldstufe 3 möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Bei zwei selbständigen Betreuungskräften sind bis zu 800 Euro monatlich, bei zwei unselbständigen Kräften bis zu 1.600 Euro monatlich vorgesehen.

Förderung und Voraussetzungen

Die Förderung des Sozialministeriumservice unterstützt legale Betreuungsverhältnisse im Sinn des Hausbetreuungsgesetzes. Neben mindestens Pflegegeldstufe 3 gelten Einkommens- und Qualitätsvoraussetzungen.

  • Bis zu 400 Euro je selbständiger Betreuungskraft, maximal 800 Euro monatlich bei zwei Kräften
  • Bis zu 800 Euro je unselbständiger Betreuungskraft, maximal 1.600 Euro monatlich bei zwei Kräften
  • Bedarf einer bis zu 24 Stunden dauernden Betreuung
  • Einhaltung der rechtlichen und qualitativen Anforderungen

Agenturen nicht nur nach Preis vergleichen

Fragen Sie nach Auswahl, Qualifikationsnachweisen, Sprachkenntnissen, Vertretung, Beschwerdeweg und Erreichbarkeit. Lassen Sie Vermittlungsvertrag, Betreuungsvertrag und laufende Kosten getrennt ausweisen.

  • Wer ist Vertragspartner?
  • Welche Leistungen sind im Honorar enthalten?
  • Wie funktioniert ein Wechsel?
  • Wer unterstützt bei Anmeldung und Förderung?
  • Wie werden Konflikte oder Ausfälle gelöst?

Betreuung ist nicht automatisch Pflege

Klären Sie genau, welche Tätigkeiten zulässig, vereinbart und fachlich verantwortbar sind. Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten können Delegation, Anleitung und Dokumentation erfordern.

Wichtig

Beträge und Voraussetzungen können sich ändern. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die aktuelle Förderinformation des Sozialministeriumservice.

Neutral vor ProvisionEmpfehlungen und Reihenfolgen richten sich nach Aufgabe, Eignung und nachvollziehbaren Kriterien.