Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung für pflegebedingten Mehraufwand. Entscheidend sind der monatliche Pflegebedarf und – ab Stufe 5 – zusätzliche Erschwernisse. Der Antrag geht je nach Zuständigkeit an den Pensionsversicherungsträger oder eine andere zuständige Stelle.
Die sieben Pflegegeldstufen 2026
Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. Maßgeblich ist nicht eine einzelne Diagnose, sondern der dauerhaft erforderliche Betreuungs- und Hilfsbedarf.
- Stufe 1: 206,20 Euro monatlich bei mehr als 65 Stunden Pflegebedarf
- Stufe 2: 380,30 Euro monatlich bei mehr als 95 Stunden
- Stufe 3: 592,60 Euro monatlich bei mehr als 120 Stunden
- Stufe 4: 888,50 Euro monatlich bei mehr als 160 Stunden
- Stufe 5: 1.206,90 Euro monatlich bei mehr als 180 Stunden und außergewöhnlichem Pflegeaufwand
- Stufe 6: 1.685,40 Euro monatlich bei mehr als 180 Stunden und zeitlich nicht koordinierbaren Betreuungsmaßnahmen oder dauernder Anwesenheit
- Stufe 7: 2.214,80 Euro monatlich bei mehr als 180 Stunden und fehlender zielgerichteter Bewegung aller vier Gliedmaßen oder vergleichbarem Zustand
Wichtig
Beträge und Voraussetzungen wurden anhand der offiziellen österreichischen Informationsseiten geprüft. Bei Grenzfällen entscheidet die individuelle Begutachtung.
So läuft der Antrag ab
Ein formloser Antrag genügt grundsätzlich, sollte aber die versicherte Person eindeutig benennen. Danach wird der Pflegebedarf meist im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Vorhandene Befunde und eine realistische Pflegedokumentation helfen dabei, den Alltag nachvollziehbar zu machen.
- Zuständige Stelle ermitteln und Antrag einreichen
- Befunde, Medikamentenliste und Pflegedokumentation bereithalten
- Bei der Begutachtung den tatsächlichen Hilfebedarf vollständig schildern
- Bescheid, Einstufung und Rechtsmittelfrist kontrollieren
Was Angehörige dokumentieren sollten
Notieren Sie nicht nur Körperpflege und Essen, sondern auch Wege, nächtliche Hilfe, Motivation, Beaufsichtigung, Medikamentenmanagement und Tätigkeiten im Haushalt. Beschreiben Sie Häufigkeit und Dauer so konkret wie möglich.
Wichtig
WOHNALIO ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem ablehnenden oder unklaren Bescheid kann eine unabhängige Beratungsstelle helfen.
