Die zuständige Stelle hängt unter anderem von Alter, Ursache, Produkt und Versicherungsstatus ab. AHV, IV und obligatorische Krankenpflegeversicherung haben unterschiedliche Listen und Voraussetzungen. Deshalb sollte die Kostengutsprache vor dem Kauf geklärt werden.
Zuerst die zuständige Versicherung bestimmen
Die AHV leistet für Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Wohnsitz in der Schweiz Kostenbeiträge an eine begrenzte Auswahl von Hilfsmitteln. Bei der IV gelten andere Voraussetzungen und ein breiterer Eingliederungsauftrag. Medizinische Mittel und Gegenstände können wiederum über die Krankenversicherung laufen.
- Alter und Versicherungsstatus
- Krankheit, Unfall oder Behinderung als Ursache
- Hilfsmittelart und Zweck
- Abgabe leihweise oder als Kostenbeitrag
- Ärztliche Verordnung oder vorgängige Bewilligung
Nicht vor der Abklärung kaufen
Ein privat gekauftes Produkt wird nicht automatisch nachträglich vergütet. Lassen Sie Zuständigkeit, anerkannte Abgabestelle, Höchstbetrag, Selbstbehalt und Eigentumsverhältnisse vor der Bestellung schriftlich klären.
Alltagstauglichkeit vor Preis
Ein Hilfsmittel muss zur Person und Umgebung passen. Erprobung, Anpassung, Einweisung, Reinigung, Reparatur und Ersatzteilversorgung gehören in den Vergleich.
Wichtig
WOHNALIO ersetzt keine medizinische, therapeutische oder versicherungsrechtliche Einzelfallberatung.
