Beginnen Sie bei einer Wohnungsanpassung mit dem konkreten Bedarf und einer Abklärung der zuständigen Stellen. Eine IV-Hilfsmittelprüfung, eine AHV-Leistung und eine private Umbauofferte sind unterschiedliche Vorgänge. Lassen Sie eine mögliche Kostenbeteiligung vor der Bestellung für Ihre Situation klären.
Mit einer Wohnberatung beginnen
Eine gute Planung startet bei den tatsächlichen Wegen und Tätigkeiten: Zugang, Bad, Küche, Treppen, Beleuchtung und Notfallorganisation. Kleine Änderungen können sinnvoller sein als ein vorschneller grosser Umbau.
- Sturz- und Schwellenstellen erfassen
- Bewegungs- und Transferflächen prüfen
- Miet- oder Eigentumssituation klären
- Rückbau und Bewilligungen berücksichtigen
- Mindestens zwei vergleichbare Offerten einholen
Hilfsmittelprüfung ist keine pauschale Umbaufinanzierung
Die IV nennt Hilfsmittel für Beruf, Aufgabenbereich und den privaten Alltag. Die IV-Stelle des Wohnsitzkantons prüft einen möglichen Anspruch. Die IV-Stelle Bern führt invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung als Beispiel auf; daraus folgt keine Zusage für einen beliebigen Umbau.
Die AHV hat eigene Hilfsmittelleistungen. Eine allgemeine Information über AHV-Hilfsmittel ist keine Zusage für einen Badumbau. Lassen Sie Versicherung, allfällige Besitzstandsfragen und die zuständige Ansprechstelle im Einzelfall klären.
Offerten vollständig vergleichen
Vergleichen Sie Planung, Material, Montage, Elektro- und Sanitärarbeiten, Bewilligungen, Garantie, Wartung und Rückbau. Bei Mietobjekten ist die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft vor baulichen Eingriffen besonders wichtig.
Wichtig
Eine allgemeine Marktübersicht ersetzt keine Prüfung durch die zuständige IV-Stelle, Ausgleichskasse, Gemeinde oder unabhängige Beratungsstelle.
Beratung und Ausführung bewusst auseinanderhalten
Pro Senectute bietet Orientierung zur Wohnsituation im Alter und verweist auf lokale Beratung. Fragen Sie, welches Angebot in Ihrer Region verfügbar ist. Eine Beratung ersetzt weder die technische Planung eines Fachbetriebs noch eine Kostengutsprache der zuständigen Stelle.
Bodenbelag und Anschlüsse gemeinsam planen
Die BFU empfiehlt, den Bodenbelag bereits in der Planung mit einer Fachperson auszuwählen. Neben geprüften Produkteigenschaften sind ebene Verlegung, Reinigung und Instandhaltung wichtig. Lassen Sie im Angebot die konkrete Oberfläche und die Übergänge benennen; ein Werkstoffname allein genügt nicht.
Ein Blatt für Antworten und offene Fragen
Unser Vorschlag: Halten Sie Bedarf, angefragte Stelle, erhaltene Antwort und den nächsten Kontakt auf einem Blatt fest. So bleiben eine mündliche Auskunft, eine eingereichte Anmeldung und eine schriftliche Kostengutsprache unterscheidbar. Verlangen Sie von jedem Betrieb dieselbe Aufstellung von Material, Arbeit, Steuern, Anschlüssen und nicht enthaltenen Leistungen in CHF.
Nächste Schritte und Merkliste
Von der Abklärung zur vergleichbaren Offerte
Trennen Sie Beratung, mögliche Versicherungsleistung und die spätere Bestellung. Dieser Plan unterstützt die Organisation, nicht die Prüfung eines Leistungsanspruchs.
Alltag beschreiben
Notieren Sie Hindernis, Wohnform und die benötigte Unterstützung.
Kostenträger abklären
Lassen Sie die zuständige Stelle prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Beteiligung möglich ist.
Offerte ergänzen
Fragen Sie nach Gesamtpreis in CHF, Nebenarbeiten und der Verantwortung für die Ausführung.
Zur zuständigen Stelle
- Hilfsmittel der IV: Verfahren
Die IV-Stelle des Wohnsitzkantons prüft einen möglichen Anspruch.
- Wohnen im Alter: Beratung finden
Pro Senectute verweist auf Beratung in Ihrer Nähe; konkrete Angebote vor Ort erfragen.
Überarbeitet wurden die Abgrenzung von Beratung und Kostenträgern sowie die Vorbereitung einer Offerte. Keine individuelle Leistungszusage und keine vollständige Prüfung aller kantonalen Finanzierungsmöglichkeiten.

