Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an anerkannten Pflegeleistungen zu Hause. Versicherte tragen eine begrenzte Beteiligung; Kantone oder Gemeinden regeln die Restfinanzierung. Betreuung und Hauswirtschaft sind davon zu unterscheiden.
Welche Pflegeleistungen finanziert werden
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung unterscheidet Abklärung, Beratung und Koordination, Behandlungspflege sowie Grundpflege. Der Pflegebedarf wird durch eine Pflegefachperson gemeinsam mit der betroffenen Person oder Angehörigen ermittelt. Behandlungspflege benötigt grundsätzlich eine ärztliche Anordnung.
Beiträge und Eigenanteile 2026
Nach der aktuell veröffentlichten BAG-Übersicht leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung pro Stunde 76.90 Franken für Abklärung, Beratung und Koordination, 63 Franken für Behandlungspflege und 52.60 Franken für Grundpflege. Die Patientenbeteiligung beträgt höchstens 15.35 Franken pro Tag; viele Kantone setzen sie tiefer an.
Wichtig
Kanton, Gemeinde, Anbieter und Leistungsart beeinflussen die effektive Rechnung. Offerten sollten Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Wegpauschalen und Zusatzleistungen getrennt ausweisen.
Spitex-Angebote sinnvoll vergleichen
Wichtig sind nicht nur Stundentarife. Klären Sie Einsatzzeiten, Mindestdauer, Bezugspersonen, kurzfristige Änderungen, Abend- und Wochenendzuschläge sowie die Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Angehörigen.
- Zulassung zur Abrechnung zulasten der OKP
- Bedarfsabklärung und Einsatzplan
- Erreichbarkeit ausserhalb der Bürozeiten
- Vertretung bei Ausfällen
- Separate Preise für Betreuung und Hauswirtschaft
